Elektronische Unterweisung für Arbeiten am Universitäts- und Forschungszentrum Tulln
Die "Unterweisung für Arbeiten am Universitäts- und Forschungszentrum Tulln" entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Pflicht gem. § 12 ASchG. Dies gilt sowohl für seine unmittelbaren wie auch beauftragten Personen. Ergänzend dazu erfolgt eine ortsspezifische Unterweisung gem. § 8 ASchG in den am Universitäts- und Forschungszentrum Tulln geltenden Bestimmungen und Richtlinien. Diese ist vor Beginn der Arbeiten, nach Unfällen bzw. Beinaheunfällen sowie in wiederkehrenden Intervallen (zumindest 1x jährlich) zu absolvieren. Ausgenommen davon sind lediglich Tätigkeiten im Beisein von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Auftraggebers.
Mit nachfolgenden Link gelangen Sie zur elektronischen Unterweisung. Die darin enthaltenen Unterweisungsunterlagen sind von allen Personen, welche am Universitäts- und Forschungszentrum Tulln eingesetzt werden, genau zu studieren und bei der Leistungserbringung einzuhalten.
Bei jedem Arbeitsbeginn erfolgt die Anmeldung am Leitstand der FM-Plus. Bei erstmaliger Durchführung von Arbeiten am Universitäts- und Forschungszentrum Tulln (sowie später in wiederkehrenden Intervallen) hat im Zuge der Anmeldung auch die Erfolgskontrolle zur Überprüfung des Personals, im Hinblick auf die elektronische Unterweisung, zu erfolgen. Eine positive Erfolgskontrolle stellt die Grundvoraussetzung für eine Leistungserbringung dar.
Diese Vorbereitung wird vom Auftragnehmer nicht in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer erklärt sich mit der (schlüssigen) Auftragsannahme hierzu einverstanden.